Mittwoch, 2. Oktober 2013

König von Deutschland

Der König – pardon, der Bundespräsident – bestellt zu sich ein, und alle bedeutenden (oder sich für bedeutend haltenden) Entscheidungsträger der BRD kommen. Sie kommen, denn  es gibt Wichtiges zu besprechen. Die neue Regierung muss gebildet werden, und der Bundespräsident hat die Entscheidungsbefugnis in dieser Sache – äh, nein, ich habe mich vertan; er hat sie ja gar nicht. Wie kommt es denn dann, dass er „zu sich einbestellt“, und keiner der Einbestellten bleibt einfach zu Hause?

Wir haben eben keinen besseren König. Und geben Sie es zu, auch Sie sind von Joachim Gauck beeindruckt. Keiner kann so schön feierlich nach oben, oder wenn es die anstehende Festivität, Gedenkstunde, Trauerfeier etc.pp. erfordert, nach unten gucken und dabei die Mundwinkel dramatisch in ungeahnte Tiefen verrenken. So traurig hat noch kein Bundespräsident geguckt. Und er läßt sich auch keine Gelegenheit entgehen, seine Traurigkeitskompetenz unter Beweis zu stellen. Zum Beispiel beim Begräbnis eines, wie Herr Schirrmacher in der F.A.Z. uns einhämmerte, „sehr großen Mannes“, des Starkritikers Marcel Reich-R.. Da guckte Joachim Gauck ungefähr so:






Das war fast noch besser als bei der Gedenkfeier in Oradour. Alle waren erschüttert, wie wahnsinnig traurig und bewegt der  Ex-Pfarrer aus der Ex-DDR da war. Fast wäre er ohnmächtig geworden. Schade, dass dies nicht geklappt hat, es wäre noch toller gewesen als alles, was wir bisher an öffentlich ausgestellter Verzweiflungsdrastik erleben durften.

Es bleibt zu hoffen, dass uns dieser Präsident – der erste, der die Bedeutung seines Faches – ich meine, seines Amtes – in voller Größe, Breite, Tiefe und Höhe erkannt hat, noch sehr sehr lange erhalten bleibt. Hoch lebe der König!
 


Donnerstag, 23. Mai 2013

Baselitz und Kandinsky



Gestern wagte Julia Voss in der FAZ einen kritischen Artikel über einen Großfürsten der deutschen Gegenwartsmalerei, Georg Baselitz (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/das-phaenomen-georg-baselitz-am-ende-der-schlachten-12189033.html). Sie zeigte mit großer Genauigkeit und Schärfe, dass Baselitz seine Stilisierung als Außenseiter von Anfang an mit List und Geschäftssinn aufgebaut und sich zugleich sehr komfortabel im Kunstestablishment eingerichtet hat.
Julia Voss unterließ es allerdings, nach dem künstlerischen Wert der Werke zu fragen bzw. ihn  in Frage zu stellen, vielleicht wohlweislich, da dies dann eben doch zu viel des Kratzens an der bislang unhinterfragten Bedeutung dieses Malers wäre, zumal es unter den betuchteren Lesern der F.A.Z. mit Sicherheit einige geben dürfte, die einen Baselitz über dem Sofa oder als Leihgabe in einem Museum hängen haben.
Ich meine allerdings, dass es höchste Zeit wäre, nachzuprüfen, was denn nun eigentlich so bemerkenswert sein soll an den Gemälden von Georg Baselitz, alias Hans-Georg Kern, geboren in Deutschbaselitz in der Oberlausitz.
Das Erkennungsmerkmal von Baselitz ist allgemein bekannt: Er dreht seine gegenständlichen Bilder auf den Kopf. Er selbst hat einmal dazu bemerkt, dass ihm dies erlaube, weiterhin das zu malen, was ansonsten „verboten“ sei. Mit anderen Worten, er „darf“ weiterhin gegenständlich malen, weil der Gegenstand bei ihm durch das Auf-den-Kopf-Stellen des Bildes angeblich verfremdet wird, bzw. die sogenannten Sehgewohnheiten des Betrachters irritiert werden. Julia Voss zitiert in diesem Zusammenhang eine Äußerung von Werner Hofmann (ehemaliger Hamburger Kunsthallendirektor), der Baselitz’ Kunstgriff mit Kandinskys Entdeckung der abstrakten Kunst vergleicht.
Es ist aber ein fundamentaler Unterschied, ob man, wie Kandinsky, entdeckt, dass ein Bild ohne den Gegenstand eigene ästhetische Qualitäten hat, die, von den Vorprägungen und Konnotationen des Gegenstands befreit, ein künstlerisches Eigenleben entwickeln, oder ob man wie Baselitz den Gegenstand beibehält und einfach nur dadurch verfremdet, dass man ihn auf den Kopf stellt. Durch diesen Trick entsteht nämlich keineswegs eine neue ästhetische Qualität; vielmehr bleibt ja der Gegenstand als solcher erhalten und erkennbar und verhindert, dass das Bild unabhängig von ihm als abstraktes Gefüge mit einer eigenen Struktur erscheint.
Das ursprünglich eventuell sogar mit „malerischem Auge“ konzipierte Gemälde wird durch den billigen Gag des Auf-den-Kopf-Stellens verhöhnt und zerstört, es wird aber nichts Neues an seine Stelle gesetzt. Werner Hofmanns Vergleich mit Kandinsky, der seine abstrakten Gemälden sehr bewußt und genau komponierte, hinkt also ganz gewaltig und ist im übrigen eine Beleidigung von Kandinskys großartiger Begabung.
Immerhin würde ich Baselitz zwar zubilligen, dass er seine Bilder, bevor er sie auf den Kopf dreht – denn das muss er ja nun einmal, es ist sein Markenzeichen – mit einer gewissen Lust am Malen und einiger Verve auf die Leinwand streicht; der Stil seiner Malerei muss indessen allen Betrachtern, die den deutschen Expressionismus von Lovis Corinth bis Beckmann und Kokoschka kennen, alles andere als originell erscheinen.
Hinzu kommt die ermüdende Einfallslosigkeit und Eintönigkeit von Baselitz’ Kunst. Über Jahre und Jahrzehnte malt er nun schon immer das Gleiche – hässliche Männer mit riesigem Phallus, hässliche nackte Frauen, hässliche Köpfe, immer mal wieder in etwas anderen Farben und Formaten, aber immer mit dem gleichen rohen Farbauftrag und der zur Pose verkommenen Spontaneität eines  in die Jahre gekommenen spätexpressionistischen Epigonen.
Nur am Rande sei noch bemerkt, dass dieser höchst durchschnittliche Großfürst der Gegenwartskunst sonnig behauptet, Frauen malten nunmal nicht so gut, dass sei ein "Fakt".

Freitag, 17. Mai 2013

Was ist individuell an der Individualprophylaxe beim Zahnarzt?

Haben Sie Probleme mit ihren Zähnen? Dann machen Sie doch einfach mal eine "Individualprophylaxe" bei ihrem Zahnarzt. Die wird nämlich von der Krankenkasse bezahlt, im Gegensatz zu einer professionellen Zahnreinigung. Diese ist neuerdings besonders teuer, wenn Sie  noch viele Zähne Ihr eigen nennen  - früher mußte man nur die  Arbeitszeit  des Zahntechnikers bezahlen, heute wird der Tarif nach der Anzahl Ihrer Zähne berechnet; Sie werden also quasi dafür bestraft, dass Sie aufgrund guter Pflege noch ein intaktes Gebiss besitzen.
Aber das nur am Rande. Mir geht es heute um die  sogenannte Individualprophylaxe als eine Vorbeugungsmaßnahme, die von der Kasse schwerbehinderten Patienten als  Alternative  zur professionellen Zahnreinigung angedient wird. Hintergrund: Ich hatte für meine motorisch schwerstbehinderte Tochter  Clara bei der DAK einen Antrag auf Kostenerstattung der einmal jährlich durchgeführten professionellen Zahnreinigung gestellt, der abgelehnt wurde. Als Begründung für die Ablehnung verwies man mich auf die "Individualprophylaxe beim Zahnarzt".
Diese Individualprophylaxe nun ist so absurd, dass ich mir den folgenden Kommentar an die DAK gestattet habe:


Sehr geehrte Damen und Herren,

[....] die sogenannte Individualprophylaxe  beim Zahnarzt, die mir am Telefon als  Alternative zur professionellen Zahnreinigung vorgeschlagen worden war und von der DAK  einmal jährlich bezahlt wird, [...] enthält die folgenden Punkte

1)      den Befund des Zahnfleisches
2)      die Aufklärung über Krankheitsursachen und ihre Vermeidung
3)      das Erstellen von diagnostischen Vergleichen zur Mundhygiene, zum Zustand des Zahnfleisches und zur Anfälligkeit gegenüber Karieserkrankungen
4)      die Motivation und Einweisung bei der Mundpflege.

Ich lasse, wenngleich ungern, dahingestellt, ob diese Maßnahmen bei einem gesunden, nicht behinderten Patienten ebenso sinnvoll wären wie eine professionelle Zahnreinigung, geschweige ob sie einen Kariesbefall des Gebisses ebenso effektiv verhindern könnten. Es dürfte aber evident sein, auch für Mitarbeiter der DAK, dass alle diese - vielleicht ja gutgemeinten – Aufklärungsmaßnahmen bei einem schwerbehinderten Patienten, der seine Hände nicht benutzen kann, dermaßen hirnverbrannt sinnlos sind, dass man sie ohne Übertreibung als Realsatire bezeichnen kann. Dies trifft im übrigen keinswegs nur auf Körperbehinderte zu, sondern auch auf Menschen mit geistiger  Behinderung.

Was soll meine Tochter mit dem „Befund des Zahnfleisches“ denn anfangen? Soll sie ergeben nicken, wenn der Zahnarzt ihr mitteilt, dass ihr Zahnfleisch optimal/suboptimal/behandlungsbedürftig sei? Hilft ihr diese Mitteilung bei aktiver Prophylaxe, die sie aufgrund ihrer Behinderung nicht durchführen kann?

Und was nützt ihr die - noch so eloquente -Aufklärung über  „Krankheitsursachen und ihre Vermeidung“? Soll sie das nächstemal, wenn ihr ein Stück Kuchen von einer Freundin angeboten wird, sagen, dass sie dies  nicht wolle, da es ihrer Zahngesundheit nicht zuträglich sei? Sie wird auch trotz noch so intensiver Aufklärung über die Vermeidung von zahnschädigenden Nahrungsmitteln nicht selbst ihre Zähne nach einer „süßen Sünde“  reinigen können.

Vollends absurd wird dieser fabelhafte Leistungskatalog  bei Punkt drei. Das Erstellen von „diagnostischen Vergleichen zur Mundhygiene“ etc.pp. klingt zwar bombastisch und beeindruckt möglicherweise Dr. Lieschen Müller; es verleiht jedoch dem motorisch oder geistig behinderten Patienten mitnichten irgendwelche wundersamen Fähigkeiten, die ihn in den Stand setzen würden, aktiv Mundhygiene zu betreiben.

Punkt vier liefert  dann mit der „Motivation und Einweisung bei der Mundpflege“ die nicht mehr steigerungsfähige Apotheose der Absurdität. Ich wäre gern persönlich dabei anwesend, wenn ein  - natürlich „hochmotivierter“ - Zahnarzt versucht, meine Tochter, die zu 100% motorisch behindert ist, zum Zähneputzen zu „motivieren“ und sie bei der „Mundpflege“ „einzuweisen“. Es wäre, abgesehen davon, dass meine Tochter (die allerdings glücklicherweise sehr viel Humor besitzt) derlei Zumutungen auch als zynisch oder degradierend empfinden könnte, eine hochkomische Szene, die man filmen und bei Youtube veröffentlichen sollte.

ES ist grotesk, dass die DAK diese ganze Prozedur namens „Individual-Prophylaxe“ mit dem Zusatz „Individual“ kennzeichnet. Was, bitteschön, ist denn individuell an dieser Prophylaxe, wenn individuelle gesundheitliche Grundvoraussetzungen des Patienten, wie eine  schwere Körperbehinderung, nicht berücksichtigt werden?

Man sollte in der Tat – und das meine ich nicht ironisch -  diese superbe „Individualprophylaxe“, die sich vermutlich ein weltfremder Marketing-Experte ausgedacht hat, einmal mit  einem Zahnarzt und einem schwer motorisch oder geistig behinderten Patienten filmen, um die ganze Absurdität und die  hanebüchene Beschränktheit, um nicht zu sagen, den blanken Zynismus solcher Vorschläge  in Hinblick auf Schwerbehinderte bloßzustellen.

Fazit: Das Geld, das für die komplett sinnlose „Individualprophylaxe“ ausgegeben wird, könnte man sparen und sinnvoll für eine professionelle Zahnreinigung als Kassenleistung für Schwerbehinderte einsetzen. Da es sich hier um einen keineswegs unüberschaubar großen Personenkreis handelt, wären die Kosten von jeweils ca. 65  Euro pro Patient mit Sicherheit nicht so exorbitant, dass sie den gut gefüllten Geldtopf der gesetzlichen Krankenkassen in unverantwortlicher Weise leeren würden. Es wäre eine Maßnahme, die ganz real die Zahngesundheit von Behinderten verbessern und belastende komplexe Zahnbehandlungen mit erheblichem Kostenfaktor wirksam reduzieren würde.

Es ist weder  verstehbar noch rational erklärbar, wieso die Krankenkassen hier nicht ein für allemal nachbessern und warum Anträge wie der von mir seinerzeit gestellte auf Kostenübernahme der Zahnreinigung nicht bewilligt werden. Wo liegen also die Gründe für diese Politik?

Ich vermute, dass es zum einen am behindertenfeindlichen Klima der Bundesrepublik Deutschland liegt, in der behinderte Föten noch bis kurz vor der Geburt abgetrieben werden dürfen. Leider haben Behinderte in unserem Land keine wirkmächtige Lobby und keine prominenten Fürsprecher.

Zum anderen ist hier die nur noch an den Kosten orientierte Politik der Krankenkassen zu nennen. Nicht die medizinische Effektivität einer Behandlung ist entscheidend, sondern deren Kostenintensität. Und die  Messlatte für die „Kostenintensität“ liegt eben bei Behinderten, die ja unverschämterweise ohnehin schon hohe Kosten machen, für  alle nicht dringend erforderlichen medizinischen Leistungen sehr niedrig.

Ich frage mich, ob es noch Entscheidungsträger im Gesundheitswesen gibt, die bereit  wären, hier etwas zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen
***

Montag, 7. Januar 2013

Suhrkamp – Geist und Ungeist



Seit Wochen erregen sich bekannte und unbekannte Suhrkamp-Autoren über den Niedergang ihres Verlags, der seit der durch ein Gerichtsurteil angeordneten Absetzung der Geschäftsführerin Ulla Unseld-Berkewicz möglicherweise droht. In hyperbolischen Lobgesängen wird die Bedeutung dieses Verlags zu einem bombastischen Heiligtum aufgebläht, das unverzichtbar für die intellektuelle Kultur Deutschlands sei. Lautstark und einhellig tönt es überall: „Kein Suhrkamp mehr? Armes Deutschland!!!“ Dass es auch andere bedeutende Verlage in diesem Land gegeben hat und immer noch gibt, spielt offenbar keine Rolle für die Wutautoren. Keine Rolle auch spielt für sie der faktische Hintergrund des juristischen Urteils. Er wird einfach nicht erwähnt. Anscheinend glauben die wackeren Suhrkamp-Kämpfer, dass sie durch Schweigen diese Fakten aus der Welt schaffen können.
Die juristisch relevanten Fakten aber sind keine Kleinigkeit, und die Richter des Berliner Landgerichts, die anhand dieser Fakten über die Klage des Mindergesellschafters Barlach zu entscheiden hatten, sind mit Sicherheit keine geistfeindlichen Ignoranten, die durch Neid oder Häme zu einem missgünstigen Urteil getrieben wurden. Es sind knallharte Fakten, und sie werfen auf die Kompetenz von Frau Unseld-Berkewicz als Geschäftsführerin kein gutes Licht.
Wenn die Geschäftsführerin eines Unternehmens einen Teil ihrer  privaten Räumlichkeiten für Veranstaltungen des Unternehmens zur Verfügung stellt, so ist dies ein normaler und nicht zu beanstandender Vorgang. Wenn sie jedoch hinter dem Rücken des Mitgesellschafters ihrem Unternehmen für die Nutzung der Räumlichkeiten eine beträchtliche Monatsmiete in Höhe von 6000 Euro abknöpft, so hat die Angelegenheit ein Geschmäckle, man könnte auch sagen, sie stinkt. Um nichts anderes ging es in dem Gerichtsverfahren, und das Urteil, das die Geschäftsführerin und die beiden weiteren Geschäftsführer zur Rückzahlung der Mieteinnahmen zwingt, ist keineswegs skandalös.
Ob die Rechtsanwälte des Verlags mit ihrer Berufung oder die Geschäftsführung mit ihren Bemühungen um einen Mediator Erfolg haben werden, ist sehr fraglich, und ein Ende der Suhrkamp-Verlags ist in greifbare Nähe gerückt.
Und ist das jetzt alles ganz furchtbar traurig? Aber ja, wenn man bedenkt, dass dadurch auch solche Geistesgrößen wie Dietmar Dath (den Lesern der F.A.Z. als Verfasser unverständlicher Rezensionen und erfolgloser Sciencefiction-Romane bekannt), oder der Suhrkamp-Autor George Steiner ihre Verlagsheimat verlieren könnten. Urteilen Sie selbst, lieber Leser, und lassen Sie sich George Steiners Arie zum Thema, die er in seiner maßlosen Bescheidenheit der F.A.S. vom 6.1.2013 zur Verfügung stellte, auf der Zunge zergehen:

Seit mich Ulla Berkéwicz im Juli 2003 nach vielen Jahren wieder ins alte Verlegerhaus in der Frankfurter Klettenbergstraße einlud  – ich schrieb ihr damals ins Gästebuch: „In diesem Haus jeder Erinnerung an die Zukunft“ –und mich in der Folge wieder zurückholte in den Kreis der großen Geister des Suhrkamp-Verlages und zwei meiner Bücher, „Warum Denken traurig macht“ und „Gedanken dichten“, zu Bestsellern machte, beobachte ich die Entwicklung des Verlages […] mit großer Freude […] . Hier ist, dem Ungeist unserer Zeit entgegen, der wichtigste Verlag Deutschlands […] erfolgreich in die Zukunft geführt worden. Suhrkamp culture today ist ein geistiges Gebäude, das nicht nur seine Autoren und die Feuilletons, sondern auch die Gerichte, ja die Politik zu schützen haben.

So soll es sein. Justiz und Politik dürfen endlich einmal etwas Sinnvolles tun und die Suhrkamp-Culture samt ihren großen Geistern und exquisiten Tiefsinnigkeiten im Gästebuch vor dem Untergang bewahren.

Samstag, 24. November 2012

Kinderdepots mit Qualitätssiegel



Vor wenigen Wochen habe ich in diesem Blog zur Debatte um das Betreuungsgeld und zur Problematik früher „Fremdbetreuung“ Stellung genommen. Diese  Diskussion nimmt kein Ende, sondern zeitigt im Gegenteil immer groteskere Formen.
Nachdem Herr Trittin und andere Volksvertreter im Bundestag unwidersprochen ihre Verachtung für Mütter demonstrieren durften, die nach der Geburt ihr kleines Kind selbst betreuen, statt sich umgehend  wieder in den Arbeitsprozess zurückzubegeben, hat sich jüngst ein veritabler Experte, nämlich der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Professor Jörg M. Fegert, zu Wort gemeldet (FAZ vom 17.11.2012).
Die eine ganze Zeitungsseite einnehmenden Erörterungen des Professors tragen den listig doppeldeutigen Titel „Qualität – in jeder Beziehung“.
Schon die eingangs aufgestellte These, dass diese Debatte nicht ohne die Geschichte der deutschen Teilung verstanden werden könne, ist nicht überzeugend. Die Forderungen politischer und anderer Meinungsträger nach flächendeckender und frühzeitiger Fremdbetreuung in Krippen und Kitas, die zur Zeit weitgehend die Debatte bestimmen, sind kein Echo auf die seinerzeitige kollektive Kinderfremdbetreuung der DDR.
Sie sind vielmehr in der Dominanz ökonomischer Interessen zu suchen, für die es nicht tolerierbar ist, dass mit der Gruppe der jungen Mütter, sofern diese  eine längere Kinderpause machen, ein relativ hoher Prozentsatz der arbeitsfähigen Bevölkerung dem geldwerten Arbeitsprozess entzogen ist.
Fegert geht erst gar nicht so weit, diese Grundlage der Debatte in den Blick zu nehmen, geschweige ihre Berechtigung in Zweifel zu ziehen. Zwar konzediert er immer wieder, dass die für die weitere Entwicklung eines Kindes eminent wichtige „Bindungssicherheit“ nur durch frühe und stabile Bindung des kleinen Kindes an eine oder wenige Bezugspersonen entsteht, er zieht aber aus dieser Erkenntnis nicht die Konsequenz, dass für Kleinstkinder die beste und natürlichste Form der Kinderbetreuung eben nicht Fremdbetreuung, sondern die elterliche Zuwendung und Fürsorge wäre. Der gesamte Artikel krankt an dem Widerspruch zwischen dieser  Erkenntnis und der von Fegert  nicht grundsätzlich hinterfragten Forderung nach Fremdbetreuung.
Dieser Widerspruch wird nicht gelöst. Fegert nimmt stattdessen Zuflucht zu der mit bombastischem technokratischem Vokabular vorgetragenen Forderung nach umfassender Aufrüstung und „Qualitätssicherung“ der Krippen und Kitas (in Michael Endes „Momo“, der klarsichtigen Vision einer technokratischen Welt, heißen diese „pädagogisch wertvollen“ Anstalten „Kinderdepots“). Da ist die Rede von „qualitativ hochwertigen Beziehungsangeboten“, von „grundlegenden Qualitätsparametern“, von der „Qualität des kognitiv und sozial entwicklungsanregenden Angebots und des kleinkindpädagogischen Gesamtkonzepts“, und der Notwendigkeit der „Qualitätssicherung“, die durch „Qualitätsmanagement“, Prüfung der „Prozessqualität“ und der „Ergebnisqualität“ erreichbar sei. Fegert orientiert sich dabei an Amerika, wo der Ausbau von Kleinkindbetreuung wissenschaflich begleitet worden ist.
(Nebenbei bemerkt, ist seine idealisierende Deutung des Begriffs „child care“ schlicht und einfach falsch; in diesem Begriff ist nicht etwa das „fürsorgliche Beziehungselement“ enthalten, das „für gelingende Betreuung …unabdingbar ist“, vielmehr wird der Begriff „care“ im Englischen geradezu inflationär für alles und jedes benutzt, das gepflegt werden soll (man denke an „skin care“). Ob die wissenschaftliche Begleitung des institutionellen „Child Care“-Ausbaus in den USA das Heil gebracht hat oder bringen wird, verrät uns Fegert übrigens nicht.)
 Abgesehen davon, dass eine solch wundersame Verbesserung der frühkindlichen Fremdbetreuung, wie sie sich Fegert von der wissenschaftlichen Qualitätskontrolle erhofft, vollkommen utopisch wäre, ist sein Vokabular verräterisch. Es verwundert nicht weiter, dass ein Autor, der eine solche Begrifflichkeit verwendet, die biologische Grundlage der Mutter-Kind-Beziehung als „nicht primär“ bezeichnet, ohne dass er merkt, dass seine Begründung – der Verweis auf die historischen Formen menschlichen Zusammenlebens in Gruppen oder Großfamilien - kein biologisches, sondern ein soziologisches Argument ist. Der Mensch ist biologisch gesehen ein Säugetier, und in dieser Klasse ist die Mutter-Kind-Bindung im Prozess des Säugens sowohl biologisch fundiert wie lebensichernd. Dass diese Bindung auch in den oben genannten Großfamilien- oder sonstigen Gruppierungen als die primäre zu sehen ist, dürfte evident sein, ebenso evident wie die Tatsache, dass sie nicht durch noch so hochwertige Bildungs-, Bindungs- und entwicklungsanregende „Angebote“ ersetzt werden kann.
Wenn es als Ausnahme von dieser biologischen Regel hin und wieder Mütter gibt (und die gibt es auch im Tierreich), die ihrem natürlichen Mutterinstinkt nicht nachkommen können oder wollen, so setzt dies die Regel nicht als solche außer Kraft.
Im übrigen muss, sofern man die positive Lebensform der Großfamilie als rechtfertigendes Argument für Kitas und Krippen ins Feld führt, bedacht werden, dass eine Großfamilie, mit den überwiegend erwachsenen Bezugspersonen und im Alter differenzierten, wenigen weiteren Kindern, für ein kleines Kind ein Umfeld ist, das sich fundamental von einer Kita unterscheidet, in der wenige Erwachsene eine große Anzahl von gleichaltrigen Kleinkindern betreuen.
Es ist der Grundfehler sozialistisch geprägten Denkens, die negative (und bedauernswerte) Ausnahme zur  normierenden Kraft oder gar Legitimation für einschneidende Eingriffe in bewährte soziale Systeme zu erheben – hier also für an die Substanz der Familie und der Mutter-Kind-Beziehung rührende Eingriffe in das System Familie auf der Basis einer inzwischen offenkundigen Abwertung der Familie und der Rolle der Mutter.
Herr Trittin und andere, die lauthals die Abschaffung der  Familie betreiben, sollten zur Kenntnis nehmen, dass beispielsweise in Israel die Experimente der nichtfamiliären Erziehung im Kibbuz längst wieder aufgegeben wurden  und selbst die Sowjetunion wieder zur traditionellen Form der Kinderaufzucht in der Familie zurückgekehrt ist.
Was not täte: Ein Umdenken in der Bewertung der Mutter-Kind-Beziehung und der Leistung von Müttern sowie  die entsprechende Unterstützung junger Mütter im häuslichen Umfeld und  die Entwicklung von Arbeits- und Fortbildungsmodellen, die den Frauen eine problemlose Rückkehr in ihren Beruf auch nach einer längeren Kinderpause ermöglichen würden. Und was noch wesentlicher wäre: wir müßten zu einer Kinderfreundlichkeit zurückfinden, wie sie früher  immer selbstverständlich war. Eine Gesellschaft, in der seit Legalisierung der Abtreibung über fünf Millionen Kinder abgetrieben worden sind, wird auch weiterhin die Rechte der Kinder zugunsten ökonomischer Interessen ignorieren.
Kinder sind unsere Zuk,unft, und sie haben, trotz aller  „qualitativ hochwertigsten Beziehungsangebote“ in Kitas und Krippen mit den von Fegert gewünschten „feinfühligen“ Erziehern ein Recht auf die Bindungssicherheit, die sie durch die mütterliche Liebe erfahren. Es ist wohl kein Zufall, dass das Wort „Liebe“ in Fegerts Artikel nicht vorkommt.

Donnerstag, 18. Oktober 2012

Paralympics und Inklusion



Vor wenigen Wochen wurden in London die „Paralympics“ gefeiert, und die Wettkämpfe der Körperbehinderten begeisterten wie nie zuvor ein riesiges Publikum. Dürfen wir uns also freuen, dass Behinderte quasi in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen sind, dass sie trotz ihrer Behinderung genauso  oder  fast noch  mehr gefeiert werden wie die sportliche Spitzenprominenz? Hat eine neue Kultur des verständnis- und respektvollen Zusammenlebens in einer schönen neuen Welt der angstfreien und großzügigen Inklusion begonnen?

Zu schön, um wahr zu sein? In der Tat. Zur gleichen Zeit, da diese Paralympics scheinbar die wunderbare Akzeptiertheit von Behinderten in unserer Gesellschaft bewiesen, wurde in Deutschland der Bluttest zur pränatalen Diagnostik der Trisomie 21 (Down-Syndrom) zugelassen. Dieser Test ermöglicht es schwangeren Frauen, schnell und risikofrei Gewissheit darüber zu erlangen, ob ihr  Kind an Down-Syndrom leidet, so dass sie genügend Zeit für die Entscheidung gegen dieses Kind und eine Abtreibung haben.

Mir ist nicht bekannt, ob bei den Paralympics auch Sportler mit Down-Syndrom teilgenommen haben. Ich weiß allerdings, dass die überwiegende Mehrzahl der behinderten Sportler Körperbehinderte sind, die aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit Gliedmaßen, Gehör oder Augenlicht verloren haben.
Dass ein solcher Körperbehinderter die Leistungsfähigkeit seiner Physis austesten will und dass Menschen die Willenskraft, mit  der solche Leistungen hervorgebracht werden, bewundern, ist verständlich.
Man muss sich aber auch darüber klar sein, dass Leistungssport von Behinderten demselben Leistungsdenken gehorcht, das unsere gesamte moderne Welt prägt und das mit seiner darwinistischen Selektion der Stärksten dem Ziel einer umfassenden Akzeptanz Behinderter diametral entgegengesetzt ist. So wird im Behindertensport die Chance nicht wahrgenommen, aus dem Faktum des Behindertseins die Abkehr vom Leistungsdenken hin zu einer neuen Lebensorientierung zu vollziehen. 
Deshalb  ist auch die Begeisterung für die Paralympics keineswegs der eingangs beschworene Ausdruck einer neuen Humanität. Diese Begeisterung gehorcht einfach nur dem Leistungsdenken und dem Rekordwahn des normalen Sports und vermischt sich mit der ohne große Mühe zu erzeugenden Toleranz gegenüber Körperbehinderung. Denn von allen Behinderungsformen ist die Körperbehinderung diejenige, die die kleinsten Akzeptanzprobleme mit sich bringt. Eine körperliche Behinderung ist im Grunde nichts, das den Betroffenen fremd erscheinen läßt – ein physischer Defekt, der keine oder wenig  Auswirkung auf Psyche und Verhalten hat und den der „normale“ Gesunde ohne weiteres verstehen kann.
Alle anderen Behinderungen, vor allem diejenigen, die angeboren sind, gehören zu einer komplett anderen Kategorie. Sie betreffen den ganzen Menschen, seine Sprache, sein Verhalten, sein Aussehen, und machen ihn so in den Augen Gesunder, die zumeist nichts wissen von solchen Behinderungen, zu etwas, das fremd, unverständlich, merkwürdig oder gar unheimlich  erscheint. Das Fremde aber, das man nicht versteht, wird abgelehnt.
So ist es logisch, dass gleichzeitig mit den Paralympics und der zur Schau gestellten Toleranz gegenüber körperbehinderten Sportlern der Bluttest auf Down-Syndrom in Deutschland zugelassen wurde. Und es ist ferner konsequent, dass die sozialen Leistungen für Behinderte immer weiter abgebaut werden (neuestes Beispiel: die bisherige Gebührenbefreiung Schwerbehinderter für Rundfunk und Fernsehen wird jetzt abgeschafft; älteres Beispiel: schon seit längerem werden einkommenslose Behinderte an den Zuzahlungen zu Kassenleistungen beteiligt).

Körperbehinderte Sportler, die dem gleichen Leistungsdenken huldigen wie alle? „Ja gern.“

Geistig Behinderte, die „anders“ sind, die niemals etwas leisten, etwas haben, etwas darstellen werden, und die darüber hinaus im Bildungssystem enorme Kosten verursachen? „Nein danke.“

Dass dennoch die vielgepriesene „Inklusion“ an Regelschulen zaghaft angefangen hat, wäre eigentlich ein positives Zeichen. Denn nur mit der frühzeitigen Integration behinderter Kinder ließe sich die Fremdheit und die Scheu gegenüber nicht nur körperlich Behinderten abbauen, und mehr noch, bestünde die Chance für die gesunden Kinder, den Reichtum an Lebensfreude und an  Liebe zum Leben, den schwerbehinderte Menschen so oft haben, kennen und lieben zu lernen.
Soll die Inklusion an Schulen aber gelingen, wird sie Geld kosten, sehr viel Geld; nur mit gutem Willen ist es hier nicht getan. Man braucht Sonderschullehrer, Therapeuten, Therapieräume, Pfleger und Betreuer, und das sind dauerhafte Kosten in gewaltiger Höhe, die unser Staat aufzubringen nicht bereit sein wird. Dieser Staat baut im Gegenteil die Sozialleistungen für Behinderte ab und  erleichtert die Abtreibung behinderter Kinder.

Solange dies so ist, wird es in Deutschland keine echte Inklusion geben.

Samstag, 29. September 2012

Judith Butler und der Fettnapf

Es war einmal eine traurige amerikanische Philosophin, die sich fremd in ihrem Körper fühlte, Frauen liebte und deswegen die biologische Zweiteilung der Menschheit in zwei verschiedene Geschlechter (engl. gender) nicht akzeptierte. Sie fand Trost bei der französischen Philosophin Simone de Beauvoir, die zwar Männer liebte, aber trotzdem überzeugt war, dass man nicht als Frau geboren, sondern dazu gemacht würde, und baute dies zu ihrer Gender-Theorie aus, die sie in viele rätselhafte, aber modische Wörter einkleidete, so dass die Intellektuellen in der ganzen Welt tief beeindruckt waren. Wie glücklich war man weit und breit, dass endlich einmal wieder alle Gewissheiten in Bewegung gerieten, und das Beste daran war, dass man die Begriffe der traurigen Philosophin nachplappern konnte und sofort von anderen Intellektuellen als brillant, informiert und auf der Höhe des Zeitgeists befindlich eingeschätzt wurde.
Dann aber passierte etwas Schreckliches, ausgerechnet kurz vor dem Tag, an dem die traurige Philosophin einen Preis erhalten sollte, genannt nach einem berühmten Denker, der für seine „kritische Theorie“ und „negative Dialektik“ von allen Intellektuellen und jenen, die es sein wollten, immer über den grünen Klee gelobt worden war:

Die traurige Philosophin trampelte in ein riesengroßes Fettnäpfchen!

Obwohl sie Jüdin war, kritisierte sie Israel und seine Politik und pries deren Feinde, die Hamas und Hisbollah, als „Teil einer globalen Linken“.
„Oh my God“, dachten nun viele Intellektuelle, „wie kann das sein? Ist unsere Gender-Spezialistin etwa doch nicht so klug, wie wir gedacht haben?“ Und es entstand eine hitzige Diskussion in allen Medien darüber, ob die traurige Philosophin den Preis kriegen dürfe oder nicht.
Aber ebenso schnell, wie man sich aufgeregt hatte, beruhigten sich alle – oder fast alle – wieder. Nein, sagten die meisten, wir haben uns nicht geirrt, eine kluge Philosophin bleibt klug, auch wenn sie anstößige politische Auffassungen hat. Das muss man einfach auseinanderhalten.
Dennoch wurde im Windschatten des allgemeinen Zweifels hier und dort auch scharfe oder gar vernichtende Kritik am wissenschaftlichen Rang der traurigen Philosophin geäußert. Die Gender-Theorie jedoch blieb, bis auf wenige Ausnahmen merkwürdig unangetastet.

Und die Philosophin selbst? Sie sagte nicht etwa, dass sie Unsinn geredet habe. So etwas darf eine Philosophin, die auch in Zukunft respektiert werden möchte, niemals tun. Sie griff ganz einfach zu dem Zauberwort, das auch ein Politiker ausspricht, wenn er ein Fettnäpfchen getroffen hat: „Missverständnis“. Und sie fügte hinzu, dass sie „gegen Gewalt“ sei.

So kehrte wieder Friede ein in die Welt der Intellektuellen.

Nachwort: ich selbst habe bereits vor drei Jahren in diesem Blog zu Judith Butler und ihren Ideen, insbesondere der Gender-Theorie, kritisch Stellung genommen. Wer es nachlesen möchte, möge es tun (unter 2009 der Post vom 11. Februar).